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Familien­­wegweiser

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Unterhaltung von öffentlichen Straßen einschließlich Brücken

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Straßenbaulastträgers und Gewährleistung der Nutzung der Straßenverkehrsanlagen
  • Betrieb und bauliche Unterhaltung von öffentlichen Straßen, dazu gehören u. a. Straßen, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Brücken, Lärmschutzwände
  • Die Stadt Neubrandenburg hat die Verkehrssicherungspflicht für die Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen der Stadt. Bei Bundesstraßen obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Neubrandenburg nur für Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege. Sie ist für die bauliche Unterhaltung der Straßenverkehrsanlagen zuständig.

Besonderheiten

  • Die bauliche Unterhaltung der Straßen wird in der Regel durch beauftragte Firmen realisiert.
  • Unfallgefahren werden durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement gesichert und ggf. beseitigt.

Bearbeitungsfristen

  • Die bauliche Unterhaltung (Reparatur, Instandsetzung und Instandhaltung) richtet sich nach dem baulichen Zustand, Grad der Gefährdung, erforderliche finanzielle Mittel, technologische Möglichkeiten usw.

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz M-V