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10.01.2022

Für Briefwahl müssen Fristen beachtet werden

Am 16. Januar ist in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Oberbürgermeisterwahl. Wer jetzt noch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, sollte folgende Fristen beachten: Der Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins kann persönlich in der Gemeindewahlbehörde in der Stadtverwaltung, Haus B, Lindenstraße 63 gestellt werden. Dazu muss der Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Personaldokument vorgelegt werden.

Bis Freitag (14. Januar) kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung (Lindenstraße 63) ebenfalls noch an der Briefwahl teilgenommen werden.

Wer die Wahlunterlagen zugeschickt haben möchte, sollte dafür sorgen, dass die Anträge spätestens bis morgen (11. Januar) der Wahlbehörde vorliegen. Im Antrag sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Postanschrift anzugeben. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch der Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen werden letztmalig am Mittwoch (12. Januar) an die Empfänger versandt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr der Wahlbehörde vorliegen.