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Datum: 03.11.2022

Gewässerseitige Beräumung der Bootsschuppenreihen 13 und 14 planmäßig abgeschlossen / Gutachten für Bebauungsplanverfahren in Arbeit

Die Vier-Tore-Stadt hat heute Abend in einer Informationsveranstaltung über den Stand der Sanierung des Brandschadens der Bootsschuppenreihen 13 und 14 am Oberbach sowie das notwendige Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht informiert. Diese Veranstaltung ist der Auftakt einer Serie weiterer Termine, die den Austausch mit den Pächterinnen und Pächtern ermöglichen soll. Unter den rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren heute Abend zudem auch Ratsfrauen und Ratsherren der Stadtvertretung Neubrandenburg sowie weitere Interessierte.

Stand der Sanierungsmaßnahmen

Die gewässerseitige Beräumung der Bootsschuppenreihen 13 und 14 wurde Ende Oktober planmäßig abgeschlossen. Hierzu gehörten unter anderem die Sperrung und Sicherung der mit Asbest verschmutzen Landbereiche, die wasserseitige Beräumung aller gewässer-gefährdenden Stoffe und Gegenstände sowie der Abbruch von einsturzgefährdeten Bootsschuppenresten.

Bis voraussichtlich Ende November soll die Gesamtmaßnahme, inklusive der notwendigen Entsorgung sowie der Wiederherstellung des Uferbereichs, abgeschlossen sein.

Die Kosten für die bisherigen Maßnahmen belaufen sich auf rund 400.000 Euro; hinzu kommen die Entsorgungskosten, deren Höhe derzeit noch nicht beziffert werden kann.

Informationen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 132 „Bootsschuppen am Oberbach“

Um einen geordneten Wiederaufbau zu gewährleisten, wurde ein Bebauungsplanverfahren in die Wege geleitet. Damit sollen bauplanrechtliche Voraussetzungen für den Wiederaufbau der durch den Brand zerstörten Bootsschuppen geschaffen werden. Zudem soll das Gebiet der Berufsfischerei für die Funktionen Fischerei, Wassersport, Freizeit/Naherholung und Gastronomie neu geordnet werden. Die Sicherung der Funktionalität für Wassersport und die Prüfung von Brandschutzmaßnahmen stehen innerhalb des Planverfahrens im Fokus. Ziel ist es, den Gesamtcharakter der historisch gewachsenen Anlage zu erhalten.

Der Ablauf eines solchen Planverfahrens ist gesetzlich geregelt und basiert auf einem Beschluss der Stadtvertretung vom 11. August 2022. Derzeit werden notwendige Fachgutachten in Vorbereitung des städtebaulichen Entwurfs erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange kann voraussichtlich ab Mitte 2023 stattfinden. Bauanträge können voraussichtlich ab Mitte 2024 eingereicht werden.