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Datum: 25.01.2021

Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Der AfD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern kann den geplanten Parteitag am 6. und 7. Februar 2021 nicht im Jahnsportforum in Neubrandenburg durchführen. Das Verwaltungsgericht in Greifswald hat am Samstag einen entsprechenden Antrag der AfD abgelehnt und damit eine Entscheidung zugunsten der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg getroffen.

Der Rechtsstreit zwischen dem Landesverband der Alternativen für Deutschland und der Stadt Neubrandenburg ist entstanden, nachdem das Veranstaltungszentrum Neubrandenburg (Tochterfirma der Stadt) einen Mietantrag der AfD für den Landesparteitag aufgrund einer generellen Weisung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg infolge der Corona-Pandemie abgelehnt hatte.

Das Gericht hat nun klargestellt, dass sich aufgrund des Widmungsgesetzes vor März 2021 überhaupt kein Zulassungsanspruch weder aus § 14 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern noch aus § 5 des Parteiengesetzes ergibt und dass die Zugangsgestaltung seitens der Stadt Neubrandenburg bzw. der VZN GmbH ab dem Monat März 2021 in das freie Ermessen gestellt ist. Auch wenn sich der AfD Landesverbandes auf seinen Status als politische Partei beruft, ändert sich daran nichts. Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, die einen Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet, seine Räumlichkeiten politischen Parteien zur Verfügung zu stellen. Es besteht nur ein Anspruch auf Gleichbehandlung.