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Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)

Nr. 99115003012000

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Meldebestätigungen, die auf Antrag der meldepflichtigen Person von der Meldebehörde ausgestellt werden können, sind grundsätzlich gebührenpflichtig.