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Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Allgemeine Informationen:

  • Bei Außerbetriebsetzung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
  • Die Reservierung eines NB-Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung kann für 12 Monate erfolgen.
  • Die Außerbetriebsetzung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.

Besonderheiten

  • Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist für Dritte auch ohne Vollmacht möglich.
  • Die Außerbetriebsetzung kann online vorgenommen werden. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link: Online Außerbetriebsetzung von Kfz

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungs-VO (FZV)
  • Altfahrzeug-VO
  • Altfahrzeug-Gesetz

Gebühren

  • nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
    • 16,80 Euro bis 18,80 Euro
    • 2,60 Euro für die Reservierung des Kennzeichens (maximal 12 Monate)