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Gewerbesteuer Festsetzung

Nr. 99102010002000

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, oder aus Kapitalgesellschaften.
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.

Gewerbesteuererklärungen sind im Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Den Hebesatz zur Gewerbesteuer setzt die Gemeinde durch Satzung fest.

Rechtsgrundlagen