Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Schachtgenehmigung

  • Bei der Bearbeitung werden die Leitungen und Kabel in öffentlichen Straßen, welche in Rechtsträgerschaft der Stadt sind, wie Lichtsignalanlagen, Regeneinläufe und Anbindeleitungen dargestellt und Auflagen für Arbeiten im Bereich dieser Leitungen erhoben.

Allgemeine Informationen:

  • Es sind von allen Versorgungsträgern Schachtgenehmigungen einzuholen, z. B. Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom und weitere Telekommunikationsunternehmen.

Besondere Voraussetzungen

  • Der Beantragende, in der Regel Baubetriebe, muss entsprechende fachliche Qualifikationen haben.

Bearbeitungsfristen

  • ca. 4 Wochen

Notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Amtlicher Lageplan in 2-facher Ausfertigung

Rechtsgrundlagen

  • Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz M-V
  • Technische Vorschriften

Gebühren

  • entsprechend Verwaltungsgebührensatzung
    • zahlbar 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides