Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Unfallwild

  • Beseitigung von Unfallwild im Stadtgebiet Neubrandenburg
  1. Haus- oder Wildtiere, von denen anzunehmen ist, dass sie im Straßenverkehr verletzt oder getötet wurden oder die auf anderen Flächen gefunden wurden, sind durch den Finder oder eine andere Person der Leitstelle im Amt für Feuerwehr und Zivilschutz (Tel. 5 55-15 50) mit möglichst genauer Ortsbeschreibung anzuzeigen.
  2. Ausgenommen davon sind Haustiere, sofern der Eigentümer bekannt ist, muss dieser informiert werden, damit er seine Pflicht als Tierhalter erfüllen kann.
  3. Für einzelne kleine Tiere besteht die Möglichkeit, diese in Fundortnähe (auf öffentlichem Grund, jedoch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen) mindestens 50 cm tief zu vergraben.
  4. Ist das nicht möglich, soll die Anzeige entsprechend wie o. g. getätigt werden.
  5. Verletzte Haustiere werden vom Einsatzdienst geborgen und dem diensthabenden Tierarzt oder der Tierklinik zugeführt.
  6. Tote Haustiere werden vom Einsatzdienst geborgen und mittels Spezialfahrzeug ordnungsgemäß entsorgt.
  7. Für die Beseitigung von Großtieren wird die zuständige Tierkörperbeseitigung informiert.
  8. Verletzte Wildtiere werden durch örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder den Stadtförster waidgerecht getötet und entsorgt.
  9. Getötete Wildtiere werden i. d. R. durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten entsorgt. Ist dieser durch die Leitstelle nicht zu erreichen, übernimmt der Einsatzdienst die Entsorgung.
    Schwarzwild, Dachs und Fuchs werden im Bedarfsfall zur Erfüllung tierseuchenrechtlicher Untersuchungsergebnisse in das Landesveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt M-V Neubrandenburg, verbracht.

Notwendige Unterlagen

  • Formlose Mitteilung
    • Wo und wann der Fund gemacht wurde?
    • Welche wahrscheinliche Tierart?
    • Welche Verletzungen?
    • Name, Adresse, Telefonnummer des Finders zwecks Rückfrage bzw. Gefährdung durch Krankheiten.

Gebühren

  • Die Kosten für Bergung, tierärztlicher Untersuchung und Behandlung verletzter und getöteter Haustiere hat in jedem Fall der Eigentümer zu tragen.
  • Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, übernimmt das Tierheim die Kosten für die Untersuchung und Behandlung verletzter Fundtiere.
  • In den übrigen Fällen trägt die Abt. Brandschutz/Rettungsdienst die anfallenden Kosten.
  • Die Höhe der Kosten für die Bergung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die öffentliche Feuerwehren der Stadt Neubrandenburg.