Änderung des Namens
- Eine Änderung des Namens z. B. durch Heirat oder Änderung des Firmennamens muss in der Zulassungsbescheinigung berichtigt werden.
Besonderheiten
- Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt (Finanzierung oder Leasingvertrag) muss diese vom Halter von dort zur Übersendung an die Kfz-Zulassung der Stadt Neubrandenburg angefordert werden.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis gültiger Hauptuntersuchung
- Personalausweis / Firmen und Gewerbetreibende: Gewerbeummeldung
Gebühren
- 12,30 EUR
Es können zusätzliche Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr anfallen.