Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Nr. 99035002068000

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.

Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und als Patengeschenk eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder

Voraussetzungen

  • Das Patenkind muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Fristen

Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.