Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Annahme der Anträge und Bearbeitung
- Beratung
weitere Informationen:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde bestätigt, dass eine Wohnung alle Räume aufweist, die zur Führung eines Haushaltes erforderlich sind. Für andere Nutzungseinheiten, wie z. B. Büros, Läden, Praxen, gilt dies sinngemäß.
Das Merkblatt "Abgeschlossenheitsbescheinigung" unter Dokumente.
Notwendige Unterlagen
- siehe "Merkblatt für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung" unter Dokumente
Rechtsgrundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Gebühren
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V) vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V, S. 588)