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Was erledige ich wo?

Amtsblatt "Stadtanzeiger"

Der "Stadtanzeiger" erscheint einmal im Monat, bei Bedarf jedoch öfter. Er informiert die Bürger über öffentliche Bekanntmachungen und weitere städtische Angelegenheiten. Er geht kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neubrandenburg.

Besonderheiten

Der amtliche Teil des "Stadtanzeigers" mit seinen öffentlichen Bekanntmachungen hat vor redaktionellen Beiträgen Vorrang. Ein Anspruch auf Veröffentlichung im redaktionellen Teil besteht nicht. Honorare werden nicht gezahlt.

Besondere Voraussetzungen

Es sind die Redaktionsschlusstermine einzuhalten, da sonst keine rechtzeitige Veröffentlichung gewährleistet werden kann.

Rechtsgrundlagen

  • § 16 KV M-V
  • § 15 Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg

Gebühren

Bei Direktbezug des "Stadtanzeigers" ist die Erstattung der Portogebühren erforderlich.