Archivgut - Einsicht gewähren
Nr. 99077015109000- Für Forschungsunternehmungen, Projektunterricht in Schulen, Geschichts-, Heimatkunde- oder Sozialkundeunterricht (Einzelaufträge) werden auf Anforderung für Benutzer Archivalien bereitgestellt.
Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt wird erschlossen - seit einigen Jahren zumeist in Datenbanken. Für den Großteil der Bestände stehen jedoch weiterhin die traditionellen "Findhilfsmittel", d. h. Findkarteien und Findbücher zur Verfügung. Der Inhalt der Dokumente wird so erfasst, dass diese für vielfältige und unterschiedliche Auswertungen offen sind, denn Forschungsthemen und -schwerpunkte ändern sich im Laufe der Jahre. Die Archive können Sie direkt benutzen und Einsicht in das Archivgut vor Ort nehmen oder schriftlich benutzen, indem Sie eine Anfrage an das Landesarchiv richten. Ob Sie sich für Ortgeschichte, Familienforschung oder andere historische Themen interessieren, das Landesarchiv hält hierzu umfangreiches Archivgut bereit. Es hilft auch bei rechtlichen Anliegen wie zum Beispiel Eigentumsfragen, Rentennachweisen oder Rehabilitationen weiter, wenn es hierzu Unterlagen archiviert hat.
An der Auswertung der in den Landesarchiven verwahrten Unterlagen wirken die Archivarinnen und Archivare durch eigene Beiträge ebenso mit wie an der Erforschung und Vermittlung der mecklenburgischen Geschichte. Die Beteiligung an Ausstellungen, Führungen durch das Archiv und eigene Publikationen sind hier zu nennen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
- Für Schüler und Studenten sowie für Forschungen im öffentlichen Interesse werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben, zu zahlen sind nur die Kopierleistungen.
- Kopierleistungen 0,15 Euro/DIN-A-4-Blatt
- Kopierleistungen 0,25 Euro/DIN-A-3-Blatt
- Rückvergrößerungen vom Lesegerät 0,50 Euro (pro Rückvergrößerung)
- Bearbeitungsgebühren ab 10,00 Euro
Voraussetzungen
Die Benutzung des Landesarchivs steht jedem Bürger offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann nicht gewährt werden. Sie sollten in der Lage sein, Schriften der Zeit, die Sie interessiert, lesen zu können.