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Dienstleistungen A-Z

Beseitigung baulicher Anlagen

  • Antragsannahme und Bearbeitung; Bearbeitung der Anzeigen
  • Beratung

Allgemeine Informationen:

  • Der Bauherr benötigt für die Beseitigung denkmalgeschützter Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind, eine Baugenehmigung (§ 59 LBauO M-V). Dabei sollten die "Gemeinsamen Hinweise der obersten Bauaufsichtsbehörde und des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege zur Ermittlung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit auf der Grundlage des jährlichen Gesamtertrages" beachtet werden. Diese sind unter www.regierung-mv.de(Vorlagen für Bauformulare) zu finden.
  • Die Beseitigung nicht freistehender Gebäude der Gebäudeklasse 3, Gebäude der Gebäudeklassen, 2, 4 und 5, sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind mit einer Höhe von größer als 10 m ist anzeigepflichtig (§ 61 (3) LBauO M-V).
  • Die Standsicherheit der Gebäude an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, ist nachzuweisen.
  • Die Erarbeitung der Antragsunterlagen sollte durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen; die Einbindung eines Tragwerksplaners, der in eine Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist zwingend erforderlich bei anzeigepflichtigen Abbrüchen.
  • Für die Bearbeitung von Abbruchanzeigen ist die Sachbearbeiterin Frau Ulrike Schürgut zuständig.

Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag bei der Beseitigung von Denkmalen
    • Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
    • Vergleichsrechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit gemäß § 6 DSchG M-V auf der Grundlage des jährlichen Gesamtertrages für einen Beurteilungszeitraum von 10 Jahren (Formular unter www.regierung-mv.de).
    • Weitere Unterlagen können seitens der Denkmalschutzbehörde erforderlich werden, dies ist im Einzelfall zu erfragen.
  • Anzeigeformular zur Beseitigung der Anlage
    • Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
  • Die amtliche eingeführten Formulare können im Buchhandel bezogen oder unter www.regierung-mv.de heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334) in der derzeit gültigen Fassung
  • Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 612)

Gebühren

  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V) vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V, S. 588)