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Dienstleistungen A-Z

Dienstführerscheinumtausch

  • Antrag auf allgemeine Fahrerlaubnis durch den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis

Allgemeine Informationen:

  • Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
  • Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.

Besonderheiten

Verzögerung durch:

  • notwendige Zuarbeiten von Behörden
  • Eintragungen im Fahreignungsregister

Bearbeitungsfristen

  • ca. 3 - 4 Wochen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
  • Dienstfahrerlaubnis bzw. Bescheinigung über in der Dienstfahrerlaubnis vorhandene Klassen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

  • Antragsgebühr laut Gebührenordnung
    • 43,90 Euro - 48,90 Euro