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Dienstleistungen A-Z

Förderkriterien für kulturelle Leistungsangebote und Projekte

  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung von Privatpersonen, gemeinnützigen Vereinen und freien Trägern
  • Erteilung oder Ablehnung von Zuwendungsbescheiden
  • Prüfung der Verwendung von Zuschussmitteln

Vergabe von Zuschüssen:

  • Die Vergabe von Zuschüssen für freie Kulturarbeit erfolgt durch die Abteilung Kultur und Marketing.
  • Grundlagen sind:
    • Richtlinie der Stadt Neubrandenburg für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
    • Haushaltsplanung für Zuschüsse der Stadt Neubrandenburg zur Förderung von Projekten im freiwilligen Bereich
    • Kulturentwicklungskonzept der Stadt Neubrandenburg, Anlage 3 - Grundsätze der Förderung von Kunst und Kultur
  • Die Förderung bezieht sich auf öffentliche Programme und Projekte, künstlerische und kulturelle Vorhaben, die das Kulturangebot kommunaler und nichtkommerzieller Einrichtungen ergänzen, Kreativität und kulturelle Betätigung fördern sowie die Rahmenbedingungen für Vereine und Künstler sichern helfen.

  • Bei wiederkehrenden Projekten kann ein neuer Antrag erst gestellt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis der vorangegangenen Maßnahme vorliegt.
    Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best.-P).

Besonderheiten:

  • Ein Zuwendungsbescheid kann erst ergehen, wenn ein von der Stadtverwaltung bestätigter Haushalt vorliegt.
  • Die Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan sind bis 31. August des Vorjahres einzureichen.
  • Die Antragsformulare sind in der Abteilung Kultur und Marketing erhältlich.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Satzung/Geschäftsordnung Verein/Träger/Einrichtung

Rechtsgrundlagen

  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V)
  • Kommunale Dienstanweisung zur Gewährung von Zuwendungen an Dritte
  • Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)