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Was erledige ich wo?

Fahrzeugumkennzeichnung

  • Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Verlust und Diebstahl von Kennzeichen:

  • Bei Diebstahl von amtlichen Kennzeichen ist Anzeige bei der Polizei erforderlich (Fahndungsausschreibung).
  • Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens: Verlusterklärung an Eides statt bei der Kfz-Zulassung

Besonderheiten

  • Ist der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank oder beim Händler (Autohaus) muss ihn der Fahrzeughalter anfordern (Sicherungsübereignung).

Besondere Voraussetzungen

  • Fahrzeug muss aus unserem Zulassungsbereich sein.

Bearbeitungsfristen

  • sofort

Notwendige Unterlagen

  • bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
  • Personalausweis
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

bei Firmen

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug
  • Vollmacht
  • ggf. Mietvertrag o. ä. Nachweis über den Standort

Rechtsgrundlagen

  • FZV

Gebühren

  • nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
    • 27,60 Euro bis 77,20 Euro