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Dienstleistungen A-Z

Grundstückszufahrt

  • Bei der Bearbeitung werden die verkehrlichen und bautechnischen Belange in Zusammenarbeit mit der Abteilung Ordnung, Sachgebiet Straßenverkehr geprüft.
  • In der Genehmigung wird die Lage, die Breite und die Befestigung vorgeschrieben.
  • Grundstückszufahrten befinden sich in der Regel auf öffentlichem Verkehrsgrund. Die baulichen Maßnahmen zum Bau oder Änderung der Grundstückszufahrt sind in der Regel durch den Antragsteller bzw. ein von ihm beauftragten Fachbetrieb und auf seine Kosten durchzuführen. Das Material geht in Eigentum der Stadt über.

Besonderheiten

  • Die Errichtung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Besondere Voraussetzungen

  • Die Errichtung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Notwendige Unterlagen

  • amtlicher Lageplan von der Abteilung Geoinformation und Vermessung
  • formloser Antrag mit Beschreibung und Begründung

Rechtsgrundlagen

  • Bundesfernstraßengesetz
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Baugesetzbuch

Gebühren

  • Verwaltungsgebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung