Entwässerungsantrag (Abwasser)
- Stellen des Entwässerungsantrages durch den Antragsteller
- Bearbeitung der technischen Anschlussbedingungen
- Erteilung einer Anschlussgenehmigung
- Aufgrund der Abwassersatzung der Stadt Neubrandenburg ist ein Entwässerungsantrag erforderlich für:
- den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung
- die Herstellung, Erneuerung und Veränderung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Anschlussleitungen und öffentlichen Abwasserleitungen und -anlagen
- die Einleitung von häuslichen, industriellem und anderem, nicht häuslichem Abwasser
- eine wesentliche Änderung der Abwassermenge oder -zusammensetzung
- eine Einleitung von Kondensat aus Feuerungsanlagen (Brennkessel) sowie Abwasser aus Ölabscheidern und ähnlichen Anlagen
- die Einleitung von Grundwasser
Installation:
- Durch den Anschlußnehmer ist für die Ausführung der Anschlussleitungen eine fachlich kompetente Firma zu beauftragen.
Notwendige Unterlagen
- 3-facher Entwässerungsantrag mit den auf der Rückseite angeführten Anlagen
Rechtsgrundlagen
- Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg