Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Nr. 99108012005000Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist in der Regel erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Träger der Straßenbaulast einzuholen. Träger der Straßenbaulast für öffentliche Verkehrsflächen im Stadtgebiet Neubrandenburg ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abteilung Straßen und Gleise.
Typische Sondernutzungen sind Aufstellen von Tischen und Stühlen oder Warenauslage vor dem Geschäft, Informationsstände, Werbe- und Schauveranstaltungen, Straßenhandel, Märkte oder Volksfeste.
Die Belange der Sondernutzung sind in der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Neubrandenburg geregelt.
Besonderheiten
Wenn es sich bei der Sondernutzung um eine bauliche Anlage handelt, welche einer Baugenehmigung bedarf, wird die Sondernutzungserlaubnis durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast erteilt.
Einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es nicht, wenn eine Erlaubnis oder Genehmigung zur übermäßigen Benutzung öffentlicher Straßen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erforderlich ist. Vor ihrer Entscheidung hat die hierfür zuständige Behörde die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Straßenbaubehörde zu hören. Die von dieser geforderten Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind dem Antragsteller in der Erlaubnis aufzuerlegen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesfernstraßengesetz
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Neubrandenburg (Sondernutzungssatzung)
- Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Neubrandenburg (Sondernutzungsgebührensatzung)
- Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Sondernutzung sollte folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung des Vorhabens
- Ort des Vorhabens
- Zeitraum des Vorhabens
- Größe des Flächenbedarfs für das Vorhaben
- Aufbau-/Lageplan
Bearbeitungszeit
In der Regel 14 Tage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kosten
- Bearbeitungsgebühren für die Erteilung/Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis entsprechend Verwaltungsgebührensatzung
- Sondernutzungsgebühren entsprechend Sondernutzungsgebührensatzung