Führerschein (ausländisch)
- Entgegennahme und Prüfung des Fahrerlaubnisantrages von Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis
Anerkennung ausländischer Führerscheine:
- Grundsätzlich ist die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bzw. die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis möglich.
- Die Bearbeitungsweise ist abhängig vom Herkunftsland (EU-EWR, andere Staaten).
Bearbeitungsfristen
- ca. 4 Wochen wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
- ca. 1 -3 Monate bei Prüfung der Identität und des Führerscheines
- bei Umtausch mit Prüfung Bearbeitungszeit bis zu 2 Jahr
Besondere Voraussetzungen
- ausländischer Führerschein muss vorhanden sein
- ausländischer Führerschein muss bei Vorlage gültig sein, kein Lernführerschein
Besonderheiten
- richtet sich nach dem Herkunftsland (hierzu gibt es Staatenlisten bzw. Vereinbarungen mit anderen Staaten)
Notwendige Unterlagen
- siehe §§ 28; 29; 30, 31 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- gültiger Pass oder Personalausweis, Aufenthaltstitel o. ä.
- biometrietaugliches Foto
- Original gültiger ausländischer Führerschein
- Bei nicht EU- Führerscheinen ist eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines von einem international anerkannten Automobilklub oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digital Infrastruktur bestimmten Stelle vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
Antragsgebühren lt. Gebührenordnung
- 36,30 - 48,90 Euro je nach Aufwand (mit oder ohne Prüfung)