Fahrzeugumkennzeichnung
- Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Verlust und Diebstahl von Kennzeichen:
- Bei Diebstahl von amtlichen Kennzeichen ist Anzeige bei der Polizei erforderlich (Fahndungsausschreibung).
- Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens: Verlusterklärung an Eides statt bei der Kfz-Zulassung
Besonderheiten
- Ist der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank oder beim Händler (Autohaus) muss ihn der Fahrzeughalter anfordern (Sicherungsübereignung).
Besondere Voraussetzungen
- Fahrzeug muss aus unserem Zulassungsbereich sein.
Bearbeitungsfristen
- sofort
Notwendige Unterlagen
- bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeige bei der Polizei
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
- Personalausweis
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
bei Firmen
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug
- Vollmacht
- ggf. Mietvertrag o. ä. Nachweis über den Standort
Rechtsgrundlagen
- FZV
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 27,60 Euro bis 77,20 Euro