Fahrzeugumschreibung (innerhalb)
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb der Stadt Neubrandenburg auf einen neuen Fahrzeughalter
Besonderheit:
- Ist der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt (Sicherungsübereignung), muss dieser vor der Ummeldung durch den Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigten angefordert werden.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung (vor 01.10.2005)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung der Angaben an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer
- HU-Prüfbericht
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung
Wichtiger Hinweis:
Bei der Zulassung durch Dritte muss
- eine besondere Vollmacht mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuerangelegenheiten (Steuerrückstände) sowie
- ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden
Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare zur Kfz-Steuer stehen im Internet - hier - zum Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- FZV
Gebühren
Nach Gebührenordung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 17,80 Euro bis 46,40 Euro