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Was erledige ich wo?

Fahrzeugumschreibung (innerhalb)

  • Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb der Stadt Neubrandenburg auf einen neuen Fahrzeughalter

Besonderheit:

  • Ist der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt (Sicherungsübereignung), muss dieser vor der Ummeldung durch den Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigten angefordert werden.

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung (vor 01.10.2005)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung der Angaben an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer
  • HU-Prüfbericht
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung

Wichtiger Hinweis:

Bei der Zulassung durch Dritte muss

  • eine besondere Vollmacht mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuerangelegenheiten (Steuerrückstände) sowie
  • ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden

Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare zur Kfz-Steuer stehen im Internet - hier - zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • FZV

Gebühren

Nach Gebührenordung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

  • 17,80 Euro bis 46,40 Euro