Fischereiabgabemarke und Angelkarte
- Die Fischerabgabemarke ist nur dann jährlich zu erwerben, wenn beabsichtigt ist, in dem betreffenden Kalenderjahr auch zu angeln. Nur mit dieser Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr kann auch eine Angelkarte erworben werden.
- Der Fischereischutzverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. stellt für Interessierte die Broschüre "Gewässerverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern" bereit. Die Broschüre kann hier (Fischereischutzverein Mecklenburg-Vorpommern e. V.) bestellt werden.
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Angelkarten sind erhältlich bei:
- Anglerverein Neubrandenburg e. V., Lessingstraße 10, Tel.: 0395 5824707 oder 5 82 47 09 (Sprechzeiten der Geschäftsstelle des Vereins: jeweils am ersten Sonntag des Monats von 09:00 bis 11:00 Uhr und am zweiten und vierten Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr), www.anglerverein-neubrandenburg.de
oder - Angelgeschäft DER ANGLER, Reitbahnweg 16 (Baracke), 17034 Neubrandenburg, Tel./Fax: 0395 4309031, Öffnungszeiten: montags - freitags 09:30 - 18:30 Uhr, samstags 09:30 - 13:30 Uhr oder
- Angelshop Dinse, Bachstraße 14 (alte Videothek), 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 37951944
Öffnungszeiten: montags - freitags: 09:00 -18:30 Uhr, samstags: 09:00 - 13:00 Uhr oder - Müritz-Plau GmbH, Schillerstraße 21, Tel.: 0395 5822203, Öffnungszeiten: freitags 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr, www.mueritzfischer.de
oder - Fa. Octopus Wassersport GmbH, Woldegker Str. 28 a, Tel. 0395 7790480
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 - 18:30 Uhr
Do: 09:00 - 19:00 Uhr
Sa: 09:00 - 13:30 Uhr
- Anglerverein Neubrandenburg e. V., Lessingstraße 10, Tel.: 0395 5824707 oder 5 82 47 09 (Sprechzeiten der Geschäftsstelle des Vereins: jeweils am ersten Sonntag des Monats von 09:00 bis 11:00 Uhr und am zweiten und vierten Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr), www.anglerverein-neubrandenburg.de
Notwendige Unterlagen
Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlagen
- Fischereigesetz für das Land M-V (Landesfischereigesetz) vom 13. April 2005 zuletzt geändert am 07.05.2013
- Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe (Fischereischeinverordnung) vom 11. August 2005
Kosten
- Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro - jährlich