Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Nr. 99012070010001

Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebengebäude und Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben können im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ohne Baugenehmigung errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht verlangt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach dem Baugesetzbuch beantragt hat.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauantragsformulars „Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“.

Kosten

eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Fristen

Ein Monat ab Vollständigkeit der Unterlagen