Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Nr. 99012070010001Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebengebäude und Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben können im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ohne Baugenehmigung errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht verlangt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach dem Baugesetzbuch beantragt hat.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauantragsformulars „Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“.
Kosten
eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Fristen
Ein Monat ab Vollständigkeit der Unterlagen