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Was erledige ich wo?

Gewerbe abmelden

Nr. 99050012070000

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Verlegung müssen Sie Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde, der früheren Stadt oder dem früheren Amt abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Abmeldung eines Gewerbes kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbeabmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer zuständigen Gemeinde aus oder steht auch zum Download zur Verfügung. 
Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. 
Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
• bei Erstattung der Gewerbeabmeldung durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vom Gewerbetreibenden vorzulegen

Kosten

Für die Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/ Betriebsauflösung fällig.