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Nutzung des Veranstaltungsplatzes im Kulturpark - Schillerstraße

Allgemeine Informationen

Juristische und natürliche Personen (Veranstalter), die den Veranstaltungsplatz/Teile des Platzes für die Durchführung von Volksfesten, Zirkusgastspielen, Sportfesten, Varieté-Veranstaltungen, Bühnenprogrammen, Open-Air-Konzerten nutzen wollen, müssen einen Antrag auf Bereitstellung des Platzes/von Teilen desselben schriftlich stellen.

Bearbeitung der Anträge auf Nutzung des gesamten Veranstaltungsplatzes/von Teilen desselben mit Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Übergabe/Übernahme des Platzes; Abrechnung der Nutzungsentgelte

Besonderheiten

Besonderheiten

  • Gemäß Festlegungen der Stadt über Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsplatz gelten folgende Richtzeiten:
    • Zirkusgastspiele - zwei pro Jahr in den Zeiträumen 15. März bis 20. April und 15. Juli bis 25. August
    • Volksfeste - zwei pro Jahr in den Zeiträumen Pfingsten und Ende September/Anfang Oktober
    • und weitere Veranstaltungen im Zeitraum Juli bis 10. August
    • Die im Merkblatt "Zulassungsbedingungen für die Überlassung einer kommunalen Fläche der Stadt Neubrandenburg im Rahmen von Veranstaltungen aller Art" genannten Forderungen sind zu erfüllen!

Besondere Voraussetzungen

Besondere Voraussetzungen

  • Der Antragsteller hat die von der Stadt vorgegebenen Zeiten für die Durchführung von Volksfesten und Zirkusgastspielen zu beachten.

Bearbeitungsfristen

Bearbeitungsfristen

  • Für die Durchführung von Volksfesten/Pressefesten und Zirkusgastspielen ist der Antrag bis 30. September des Vorjahres zu stellen.
  • Die Entscheidung über den Antrag wird im Spätherbst getroffen und dem Antragsteller anschließend schriftlich mitgeteilt.
  • Für kleinere Veranstaltungen/Nutzungen: ca. 4 Wochen
  • Im Fachbereich Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport, Sachgebiet Stadtmarketing ist das Merkblatt "Zulassungsbedingungen für die Überlassung eines Standplatzes auf einer kommunalen Fläche der Stadt Neubrandenburg im Rahmen von Veranstaltungen aller Art" erhältlich.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag unter Angabe folgender Daten:
    • Tage der Nutzung zum Auf-/Abbau und für die Veranstaltung bzw. An-/Abreisetag und Gastspieltage (Zirkus)
    • Zweck der Nutzung (Übergabe einer Konzeption der vorgesehenen Veranstaltung/Tourneeprogramm aus der laufenden Tournee)
    • Bedarf an Elektroenergie und/oder Wasser
    • benötigte Fläche des Platzes
    • Vertragspartner
    • Bitte bei Großveranstaltungen auch die Hinweise unter "Durchführung einer Veranstaltung" beachten

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Privatrecht

Gebühren

Gebühren

  • Entsprechend der Entgeltordnung der Stadt in der geltenden Fassung (im Fachbereich Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport, Sachgebiet Stadtmarketing einsehbar).