Sterbefallanzeige für im NKWD-Speziallager Fünfeichen/Neubrandenburg verstorbene Personen
Allgemeine Informationen
Vorbereitung der Anzeige eines Sterbefalles für im NKWD-Speziallager Fünfeichen/Neubrandenburg verstorbene Personen für die Beurkundung durch das Standesamt Neubrandenburg auf Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Neubrandenburg
Aufgrund freigegebener Daten in den russischen Archiven werden Anzeigen des Deutschen Roten Kreuzes über Sterbefälle i. o. Lager an die für die Beurkundung zuständige Stadt Neubrandenburg geleitet. Vor Beurkundung des Sterbefalles ist die Ermittlung über die Person sowie des Familienstandes zum Zeitpunkt des Todes notwendig.
Bearbeitungsfristen
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitung der Sterbefallanzeige ist abhängig von den Zuarbeiten des Standesamtes I in Berlin, der Deutschen Dienststelle für Wehrmachtsangehörige-WASt, Geburts- und Heiratsstandesämter bzw. zuständige Archive sowie Einwohnermeldeämter bzw. zuständige Kreismeldearchive.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 44 Abs. 3 PStV