Vollstreckung im Innendienst
Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen (eigene Forderungen und Forderungen von Fremdbehörden)
- z. B. der Innendienst ist verantwortlich für:
- Registrierung vollstreckbarer, öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (eigene Forderungen und Forderungen von Fremdbehörden)
- Forderungspfändungen
- Amtshilfeersuchen (außerhalb, eigene)
- Zwangsversteigerungen
- Zahlungsaufforderungen und Pfändungsankündigungen
- Türöffnungen - Beantragung
- Sicherungshypotheken
- Eidesstattliche Erklärungen
- Vollstreckungsgebühren
- Lastschriften
- Anhörungen sozialer Aspekte
- Widerspruchsbearbeitung
Notwendige Unterlagen
- Vollstreckungsaufträge mit vollstreckbarem Bescheid
- sehr unterschiedlich, z.B Einkommensnachweise, Nachweis über eventuelle Bezahlung
- Informationsbereitstellung durch Melde-, Pass- und Ausländerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Zulassungsstelle, Soziales und Wohnen
- Grundbuchauszüge/Flurkarten
Rechtsgrundlagen
- Vollstreckungszuständigkeitsverordnung
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz M/V
- Abgabenordnung
- Dienstanweisungen der Stadt Neubrandenburg#
- ZPO
- BGB
Gebühren
- lt. § 339 Abgabenordnung beträgt die Pfändungsgebühr 20,00 €