Vorläufiger Reisepass
Nr. 99085001012005Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses (auch im Expressverfahren) nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von höchstens einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:
Erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden)
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr
- Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.