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Verkehrsangelegenheiten Falschparker in der Krämerstr. Richtung Ringstraße

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 25.01.2023

Krämerstraße 20, 17033 Neubrandenburg

Permanente Falschparker ohne Anwohnerparkausweis. Keine Kontrollen des Ordnungsamtes, Ungenaue Beschilderung. Fahrzeuge werden entgegengesetzt der Fahrtrichtung und im Parkverbot abgestellt. Teilweise werden durch das Falschparken die Hauseinfahrten blockiert. Ebenso werden die unbefestigten Flächen, welche teilweise in Privateigentum sind, und der öffentliche Raum zeitgleich genutzt, sodass hier sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit besteht welche zur Anzeige gebracht werden sollte. Ich sehe hier das Ordnungsamt in der Pflicht einen erhöhten Aufwand zu leisten, damit diese Situation und die damit einhergehenden Gefährdungen, endgültig und eindeutig abgeschlossen werden kann.

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

25.01.2023 07:46
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Es ist festzustellen, dass die Krämerstraße zwischen Dümperstraße und 2.Ringstraße mit Verkehrszeichen 290.1 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) beschildert ist. Die Beschränkungen des eingeschränkten Haltverbotes gelten damit grundsätzlich nur im Bereich der Fahrbahn, außer das Parken wird durch Verkehrszeichen 314 ggf. i.V.m. einem Zusatzzeichen gestattet. Auf die unbefestigten Nebenflächen wirkt sich diese Beschilderung jedoch nicht aus. Da auf diesen Flächen außerdem keine Beschilderung angeordnet wurde (was straßenverkehrsrechtlich auch nicht möglich wäre), die das Parken nur für Anwohner gestattet, kann dort jedermann sein Fahrzeug abstellen. Ein Einschreiten durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist nicht möglich.
Sollten zum Parken auch private Grundstücke genutzt werden, obwohl die Eigentümer dies nicht wollen, müssen sie ihr Grundstück sichern. Eine Ordnungswidrigkeit entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung wird hierdurch jedoch nicht begangen.

Die von Ihnen angesprochenen Probleme resultieren in erster Linie aus den baulichen und teils provisorischen Gegebenheiten in dem Straßenabschnitt. Mit Beginn der Bautätigkeiten, welche für April geplant sind, sollten diese behoben werden.

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