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Verkehrsangelegenheiten Fußgängerüberweg/ Geschwindigkeitsübertretung

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 20.04.2020

Rostocker Straße 33, 17033 Neubrandenburg

Es ist kaum möglich die Straßen (Bachstraße oder Rostocker Straße) zu überqueren. Die beiden vielbefahrenen Straßen bieten für Fußgänger kaum Möglichkeiten zur Überquerung. Die beiden Verkehrsinseln, die sich dazu etwas anbieten werden von den Autofahrern konsequent ignoriert. Das 30 km/h Schild spielt in der Rostocker Straße keine bis gar keine Rolle. Sind aber auch im Standort sehr schlecht gewählt. Gerade das Schild von der Bachstrasse kommend zur Rostocker Straße, wird schlichtweg nicht gesehen. Durch das abbiegen und die dort parkenden Autos wird das Schild nicht wahrgenommen. Von der entgegenkommenden Spur steht das 30kn/h Schild ebenfalls in einer Kurve, welches ebenfalls konsequent nicht beachtet wird. In diesem Bereich gibt es einen Supermarkt, mehrere Parkplätze und eine wachsende Bewohneranzahl (neue Wohnungen + Häuser) es sollte doch möglich sein einen Fußgängerweg oder eine Ampel zu errichten. Weiterhin ist die Beleuchtung Rostocker Straße Stadtauswärts sehr sehr schlecht. Gerade als Fußgänger oder Fahrradfahrer bekommt man dort Angstzustände. Bitte schauen sie sich diesen Bereich einmal an.

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

20.04.2020 08:55
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Vor der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sind verschiedenste örtliche und verkehrliche Voraussetzungen zu prüfen. Unter anderem muss ermittelt werden, wie hoch das Fahrzeugaufkommen ist und wie viele Fußgänger die Straße tatsächlich queren. Nur wenn sich diese Belegungswerte innerhalb eines gewissen Rahmens befinden, kann die Anlage eines FGÜ erfolgen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird sie empfohlen, wenn während der Spitzenstunde 100 bis 150 Personen die Fahrbahn queren und gleichzeitig 300 600 Fahrzeuge die Straße befahren oder wenn 50 100 Fußgängerquerungen und gleichzeitig 450 600 Fahrzeuge gezählt werden. Diese Belegungswerte werden für den Bereich der Rostocker Straße 33 nicht erreicht. Für die Errichtung einer Lichtsignalanlage sind die gesetzlichen Vorgaben noch höher. Aus diesem Grund kann das Anliegen nicht realisiert werden
26.02.2020 14:37
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wird an die zuständige Behörde weitergeleitet.

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