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Verlegung von Leitungen

  • Verlegung von Leitungen bzw. Kabeln

Allgemeine Informationen:

  • Die Verlegung von Leitungen und Kabeln der Versorgungsträger in den öffentlichen Straßenraum muss durch die Stadt, hier Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, genehmigt werden. Durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, werden die anderen Fachämter beteiligt.
  • Es wird eine Genehmigung mit den Auflagen aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
  • Mit den einzelnen Versorgungsträgern wie Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom usw. gibt es Konzessions- und Gestattungsverträge, bzw. gelten das Telekommunikationsgesetz, in dem weitestgehend Regelungen getroffen sind.

Notwendige Unterlagen

  • Die Regelungen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen enthalten.
  • Der Antrag ist formlos zu stellen.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz M-V
  • Telekommunikationsgesetz

Gebühren

  • Die Bearbeitungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
  • Die Gebühren (Entgelte) für die Verlegung sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen enthalten.