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Die Bestattung kann als Erdbestattung oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche durchgeführt werden. Die Art und der Ort der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht kannt, bestimmt der Auftraggeber die Bestattungsart und den Bestattungsort.
Veranlasst die Behörde die Bestattung, so ist die ortsübliche Bestattungsart zu wählen. Nicht zulässig sind in diesen Fällen das Verstreuen der Asche und die Urnenbeisetzung auf See.

  • Die Bestattung ist zulässig, wenn eine Leichenschau durchgeführt worden ist.
  • Erdbestattungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und innerhalb von zehn Tagen vorgenommen werden.
  • Bei einer Feuerbestattung muss die Leiche innerhalb von 10 Tagen in ein Krematorium befördert oder zur Bestattung an einem anderen Ort auf den Weg gebracht worden sein.