Sprungziele
Inhalt
  • Genehmigung des Betriebs von Beschallungsanlagen
  • immissionsschutzrechtliche Überwachung der Veranstaltungen

Open-Air-Veranstaltungen verursachen oftmals Geräuschimmissionen durch Live-Musik, Diskotheken, Fahrgeschäfte u. ä. die zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft führen. Die Geräusche treten oft zu Zeiten auf, in denen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung am größten ist. Dem erhöhten Ruhebedürfnis stehen das öffentliche Interesse an öffentlichen Veranstaltungen z. B. Volksfesten und Konzerten gegenüber.

Open-Air-Veranstaltungen werden nach der Freizeitlärm-Richtlinie M-V beurteilt. Dabei sind die kulturelle, traditionelle und politische Bedeutung des Ereignisses mit einzubeziehen.

Die Immissionsrichtwerte sind nach der Zuordnung entsprechend dem Flächennutzungsplan (z. B. Wohngebiet, Gewerbegebiet), Werktag/Sonntag sowie der Tageszeit abgestuft, haben jedoch keinen Grenzwertcharakter. Auch können diese Werte für eine gewisse Anzahl von Tagen im Jahr ("seltenes Störereignis") überschritten werden.