Allgemein:
- persönlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Name und Adresse der Fahrschule)
- gegebenenfalls Angabe über den Vorbesitz einer in- und ausländischen Fahrerlaubnis der beantragten Fahrerlaubnisklasse bzw. eines entsprechenden Führerscheins
- bei Bewerbern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigte) erforderlich
- gegebenenfalls mit Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber mit Erteilung der beantragten Klasse auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis verzichtet
- Nachweis über Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Ort und Tag der Geburt
- biometrisches Foto (Frontalaufnahme nach den Bestimmungen der Passverordnung)
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und L zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/ Gutachten eines Augenarztes, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sind
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sind
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis Belegart „O“. Auf diesem soll der Verwendungszweck "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung" angegeben sein und der Fahrerlaubnisbehörde direkt zugesandt werden.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sind
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sind
Die Unterlagen erhalten Sie von:
- Als Nachweis über Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Ort und Tag der Geburt genügt der Personalausweis oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Wenn keine Zweifel über das Erreichen des Mindestalters und wenn ein Abgleich über die Identität mit Melderegistern möglich ist, können ausländerrechtliche Dokumente genügen.
- Bewerber um eine Fahrerlaubnis können über ihre Teilnahme an der Schulung in Erster Hilfe von folgenden Stellen eine Bescheinigung erhalten: Träger der öffentlichen Verwaltung, wie insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, oder den nach § 68 FeV amtlich anerkannten Stellen.
- Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie von jedem Augenarzt und Optiker.
- Das Führungszeugnis können Sie bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt) beantragen.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens darf von einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, einem Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellt werden.
- Mit dem betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachten oder dem Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.