Fundsachen, Versteigerung
Verfahren der Versteigerung:
- Nach Ablauf einer Lagerungsfrist von bis zu 6 Monaten werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert.
- Die Fundsachenversteigerungen finden jährlich nach öffentlicher Ankündigung im Ratssaal des Rathauses statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Besichtigung der Fundsachen ist eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung möglich.
- Der Versteigerer stellt alle zu versteigernden Gegenstände kurz vor. Ein Zuschlag wird "zum Dritten" vergeben. Wer den Zuschlag erhält hat den gebotenen Betrag sofort in bar einzuzahlen und den ersteigerten Gegenstand mitzunehmen. Es werden keine Aufschläge auf den gebotenen Betrag fällig. Weitere Informationen zu dem Versteigerungsverfahren erhalten Sie zu Beginn der jeweiligen Versteigerung.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- § 979 Bürgerliches Gesetzbuch
- Landes-VO zur Bestimmung der zuständigen Behörde für Durchführung des Fundrechts vom 9. Juni 1992 (M-V)
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur(Kostenverordnung Bildungsministerium - KostVO BM M-V) Vom 22. Oktober 2015