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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Weiterleitung des Antrages an das Bundeszentralregister.

Allgemeine Informationen:

  • Jeder Gewerbetreibende kann für sich
    • a) als natürliche Person in jeder Meldebehörde, bei der er mit einer Wohnung gemeldet ist oder
    • b) als juristische Person für seine Firma in dem Bereich der Verwaltung, in dem die Firma den Hauptsitz hat
      einen Antrag stellen und erhält Auskunft ggf. zu
    • a) seinen persönlichen Daten oder
    • b) zu den Daten seiner Firma.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann ab sofort online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden. Dort können Sie sich auch über die Voraussetzungen informieren.

Besonderheiten

  • Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an die juristische Person (Anschrift der Firma)oder an eine Behörde gesandt werden soll. In diesem Fall ist die Anschrift der Behörde mitzuteilen.
  • In jedem Fall ist bei der Beantragung der Verwendungszweck anzugeben.
  • Gewerbezentralregisterauszüge nach § 150 a (Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber) werden durch eine Eigenerklärung der Bewerber oder Bieter ersetzt.
  • Öffentliche Auftraggeber sind zudem ermächtigt, selbst Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anzufordern (BGBL 2007, Teil I, Nr. 47, vom 13.09.2007)

Besondere Voraussetzungen

Für natürliche Personen:

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
  • Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.

Für juristische Personen: 

  • der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.

Bearbeitungsfristen

  • Die Bearbeitung der Antragsannahme dauert etwa 10 Minuten. Einschließlich der Postwege ist mit einer Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.

Notwendige Unterlagen

  • Bei der Beantragung als natürliche Person ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Bei der Beantragung als juristische Person ist die Handelsregistereintragung beim zuständigen Amtsgericht und der Personalausweis vorzulegen.
  • Handelt eine Person des Vertrauens im Falle juristischer Personen, muss sie neben den oben genannten Unterlagen auch eine Bevollmächtigung des Firmeninhabers/Geschäftsführers vorlegen.

Rechtsgrundlagen

  • § 150 Gewerbeordnung

Gebühren

  • Bei Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 € zu entrichten.