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Was erledige ich wo?

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Nr. 99115005104001

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)

Kosten

es entstehen keine Kosten.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.