Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Nr. 99115005104001Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Kosten
es entstehen keine Kosten.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.