Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Allgemeine Informationen:
- Bei Außerbetriebsetzung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
- Die Reservierung eines NB-Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung kann für 12 Monate erfolgen.
- Die Außerbetriebsetzung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.
Besonderheiten
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist für Dritte auch ohne Vollmacht möglich.
- Die Außerbetriebsetzung kann online vorgenommen werden. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link: Online Außerbetriebsetzung von Kfz
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungs-VO (FZV)
- Altfahrzeug-VO
- Altfahrzeug-Gesetz
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 16,80 Euro bis 18,80 Euro
- 2,60 Euro für die Reservierung des Kennzeichens (maximal 12 Monate)
- 16,80 Euro bis 18,80 Euro