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Was erledige ich wo?

Fahrzeugabmeldung

  • Abmelden eines Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

  • Bei Abmeldung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
  • Bei Verschrottung eines PKW und eines Kfz für Güterbeförderung bis 3,5 t ist der Verwertungsnachweis bei der Kfz-Zulassung vorzulegen.
  • Die Abmeldung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.

Besonderheiten

  • Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist für Dritte auch ohne Vollmacht möglich.
  • Eine Reservierung des Kennzeichens (nur NB-Kennzeichen) ist sofort bei der Abmeldung möglich (maximal 6 Monate).
  • Bei Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) kann die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges auch über das Internet erfolgen. Bitte folgen Sie hierzu nebenstehendem Link: Online Außerbetriebsetzung von Kfz

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen
  • Bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises auch Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungs-VO (FZV)
  • Altfahrzeug-VO
  • Altfahrzeug-Gesetz

Gebühren

  • nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
    • 7,80 Euro
    • 2,60 Euro für die Reservierung des Kennzeichens (maximal 6 Monate)