Fahrzeugabmeldung
- Abmelden eines Fahrzeuges
Allgemeine Informationen:
- Bei Abmeldung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
- Bei Verschrottung eines PKW und eines Kfz für Güterbeförderung bis 3,5 t ist der Verwertungsnachweis bei der Kfz-Zulassung vorzulegen.
- Die Abmeldung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.
Besonderheiten
- Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist für Dritte auch ohne Vollmacht möglich.
- Eine Reservierung des Kennzeichens (nur NB-Kennzeichen) ist sofort bei der Abmeldung möglich (maximal 6 Monate).
- Bei Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) kann die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges auch über das Internet erfolgen. Bitte folgen Sie hierzu nebenstehendem Link: Online Außerbetriebsetzung von Kfz
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- Bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises auch Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungs-VO (FZV)
- Altfahrzeug-VO
- Altfahrzeug-Gesetz
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 7,80 Euro
- 2,60 Euro für die Reservierung des Kennzeichens (maximal 6 Monate)