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10.09.2023

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25

Informationen in Leichter Sprache

Weil viele Menschen Texte in Leichter Sprache besser verstehen können.

Anmeldung für die Schule

Alle Kinder mit einem Geburtsdatum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 kommen 2024 in die Schule.

Diese Schule heißt Grund-schule.

Dafür müssen Sie Ihr Kind anmelden.

Das ist sehr wichtig.

Sie müssen Ihr Kind für eine öffentliche Grund-schule anmelden.

Das ist eine Schule von der Stadt.


Die Anmeldung geht so:

Sie erhalten einen Brief von der Stadt-verwaltung Neu-brandenburg.

Dieser Brief kommt im Monat September.

In diesem Brief stehen alle Informationen zur Anmeldung.

Die Anmeldung geht nur online.

Also nur mit dem Computer oder Handy.

Die Anmeldung geht nicht im Büro der Stadt-verwaltung



Es ist kein Brief angekommen?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die Stadt-verwaltung.

Die E-Mail-Adresse ist:
schulanmeldung@neubrandenburg.de.

Bitte schreiben Sie in die E-Mail auch

- den Namen des Kindes
- das Geburtsdatum

Wir schreiben dann zurück.


Für welche Kinder beginnt die Schulpflicht?
Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig.

Für wen gilt die Schulameldung?
Es sind alle Kinder, die in dem o. g. Zeitraum geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg haben durch deren gesetzliche Vertretung für eine öffentliche Grundschule anzumelden. Für diese Kinder besteht seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.

Die Schulanmeldung betrifft auch die Sorgeberechtigten, welche ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) angemeldet haben oder noch anmelden wollen. Neben der Anmeldung bei der Stadt Neubrandenburg ist der Kontakt zur Privatschule eigenständig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte.

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 von der Schule zurückgestellt wurden.

Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung vorzunehmen.

Wann ist die Schulanmeldung vorzunehmen?
Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Oktober 2023 statt.

Wie erfolgt die Schulanmeldung?
Beginnend mit der Anmeldung der zukünftigen Erstklässler für das Schuljahr 2024/25 wird das Verfahren ausschließlich kontaktlos durchgeführt. Der Anmeldeprozess wird online abgewickelt. Hierbei wird der berechtigte Antragsteller online durch das Antragsformular geführt und muss die notwendigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen.
In diesem Sinne erhalten die gesetzlichen Vertreter von schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg von der Abteilung Schule, Sport und Generationen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ab Ende September 2023 ein Schreiben mit den notwendigen Anmeldeinformationen auf dem Postweg. Eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist dann nicht mehr erforderlich.

Sie haben keine Post erhalten? Sie möchten Ihr Kind für die vorzeitige Einschulung anmelden? Sie wohnen außerhalb von Neubrandenburg, wünschen jedoch die Einschulung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Neubrandenburg? Dann senden Sie eine kurze E-Mail an schulanmeldung@neubrandenburg.de unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes. Nach Prüfung der Legitimation, erhalten Sie die benötigten Unterlagen per Post.

Bitte nehmen Sie ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse Kontakt auf, wenn Ihr Kind vom Schulbesuch 2023/24 zurückgestellt wurde und Sie die seinerzeit vorgenommene Schulanmeldung aktualisieren möchten. Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2023/24 für das Einschulungsjahr 2024 fortgeführt.