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Verkehrsangelegenheiten Ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 15.04.2024

Platanenstraße 11, 17033 Neubrandenburg

Ein Wohnmobil parkt auf einem Parkplatz mit Queraufstellung über 4-5 Stellflächen und blockiert weitere Stellflächen.

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

16.04.2024 10:43
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin,
sehr geehrter Neubrandenburger,

vielen Dank für den Hinweis.
Grundsätzlich sind Fahrzeuge, sofern vorhanden, entsprechend von Parkflächenmarkierungen abzustellen. Dabei ist die durch die Markierung angeordnete Aufstellung einzuhalten. Sofern Parkflächenmarkierungen nicht vorhanden sind, sind die allgemeinen Bestimmungen zum Abstellen von Fahrzeugen zu beachten, die in § 12 Abs. 4 StVO zu finden sind. Demnach sind Fahrzeuge auf ausreichend befestigten rechten Seitenstreifen bzw. Parkstreifen abzustellen. Sind derartige Streifen nicht vorhanden, ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
In Bezug auf den Standort des Wohnmobils muss festgestellt werden, dass auf dem befestigten Seitenstreifen keine Parkflächenmarkierung erkennbar ist. Dementsprechend verstößt der Fahrzeugführer nicht gegen eine vermeintliche Aufstellordnung in der Parkbucht. Vielmehr hält er sich an die allgemeinen Festlegungen des § 12 Abs. 4 StVO.
Eine Ordnungswidrigkeit wird dadurch nicht begangen.

Freundliche Grüße.

15.04.2024 10:28
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für den Hinweis.
Die Meldung wurde an den zuständigen Bereich zur Bearbeitung weitergeleitet.

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