Sprungziele
Inhalt

Landtagswahl

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) sowie die Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) geregelt.

Bei der Landtagswahl handelt es sich um eine Verhältniswahl ähnlich der Bundestagswahl. Der Landtag besteht aus grundsätzlich 71 Sitzen, die nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt werden. 36 Mandate gehen an die mit relativer Mehrheit der Erststimmen gewählte Direktkandidaten. Es gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Die Dauer der Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen Deutschen, die seit mindestens 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Für das passive Wahlrecht müssen volljährige Deutsche seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Land haben.