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Mit dem Hund in Neubrandenburg unterwegs

Für ein rücksichtsvolles Miteinander aller Neubrandenburger und Gäste mit und ohne Hunde sind einige Festlegungen und Regeln zu beachten:

Grundsätzlich gilt, dass Hunde jederzeit wirksam zu beaufsichtigen sind. Dazu gehört in einigen Bereichen der Stadt u. a. auch zum Schutz der Hunde der Leinenzwang.

Auf das Beräumen von Hundekot legen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Neubrandenburgs, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes großen Wert. Um diese Pflicht zu erleichtern, stehen an vielen Standorten Hundetoiletten (blaue Piktogramme) zur Verfügung, welche regelmäßig mit Hundekottüten bestückt werden. Diese Hundekottüten sind weiterhin kostenlos an bestimmten Anlaufstellen (schwarze Piktogramme) innerhalb der Stadt erhältlich.

Der Wald prägt auch um und in Neubrandenburg die Landschaft und gehört zu unseren Reichtümern mit einem natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Um die dort lebenden Wildtiere nicht zu verjagen oder zu hetzen, besteht hier nach dem Landeswaldgesetz eine Anleinpflicht für Hunde.

Um die gewünschten Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme bzw. die eingefärbten Flächen oder Gebiete an.


Hundebadestrand

Weiterhin bietet der Hundebadestrand (grünes Piktogramm) am Tollensesee (Augustabad) Platz für die Vierbeiner. Die Badestelle für Hunde ist ausgeschildert und mit einer Hundetoilette versehen.

Hundefreilaufflächen

Auch Freilaufflächen (grün eingefärbte Flächen) sind für die tobefreudigen Hunde vorhanden. Diese sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet und mit Hundetoiletten ausgestattet. Weitere Freilaufflächen sind in Planung.


Leinenzwanggebiete

Einen generellen Leinenzwang (rot eingefärbte Gebiete) für Hunde gibt es in der Innenstadt sowie der Wallanlage. Auch im Landschaftsgarten Brodaer Teiche, im Stargarder Bruch und dem Kulturpark, der gerne in Ruhe von Älteren, Kindern, Skatern, Radfahrern, Joggern usw. zur Erholung genutzt wird, auf Friedhöfen, auf der Fläche des Ehrenmals in der Oststadt und auf der Mahn- und Gedenkstätte sowie auf allen Rad- und Wanderwegen sind alle Hunde an die Leine zu nehmen.

Eine Lockerung der Leinenpflicht besteht in den Wohngebieten, in denen nur die größeren Hunde ab 40 cm an der Leine zu führen sind (gelb eingefärbte Gebiete).

Übersichtskarte - Mit dem Hund unterwegs (die Karte kann hier eingesehen werden)

Standorte Hundetoiletten

Für das Beräumen des Hundekots gibt es an folgenden Standorten Hundetoiletten, welche regelmäßig mit Hundekottüten bestückt werden:

Ausgabestellen Hundekottüten

Hundekottüten sind kostenlos an folgenden Anlaufstellen (schwarze Marker) innerhalb der Stadt erhältlich:

Weitere Beiträge zu Leben und Wohnen:

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