Sprungziele
Inhalt

Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung umfasst die strukturelle und räumliche Entwicklung eines urbanen Raumes. In dieser Disziplin werden neben sozialen und kulturellen Belangen auch ökologische und ökonomische Aspekte betrachtet und miteinander abgewogen. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die Potentiale urbaner Räume zu erkennen, sie zu planen, zu steuern und mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entfalten. Ziel ist es, die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hierdurch lebenswerter, nachhaltiger, funktionaler und zukunftsfähiger zu machen.

Bedeutsam ist hierbei die strategische und stetige Beobachtung, Analyse und Bewertung zur langfristigen Bedarfsentwicklung in den verschiedenen kommunalen Bereichen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern sowie externen Akteuren werden auf dieser Grundlage Konzepte und Strategien entwickelt, die schließlich den Rahmen für die künftige strukturelle und räumliche Entwicklung der gesamten Vier-Tore-Stadt bilden und das Entwicklungsziel über einen langfristigen Zeithorizont hinweg definieren.

Hier grenzt sich die Stadtentwicklung maßgeblich von der Stadtplanung ab. Während die Stadtentwicklung der informellen Planung zugeordnet wird, die den übergeordneten Rahmen bildet und langfristig strategische Prozesse bzw. Visionen beschreibt, definiert die formelle Stadtplanung konkrete Werkzeuge mit rechtlicher Verbindlichkeit über einen deutlich kürzeren Zeithorizont.

Zielsetzung ist es, die Stadtentwicklung konzeptionell auf die sich verändernden demographischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Darüber hinaus dient das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die Städtebauförderung sowie die Inanspruchnahme weiterer finanzieller Unterstützung aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2035+ (ISEK 2035+)

wurde erstmals im Jahr 2002 im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Stadtumbau Ost“ erstellt und durch die Stadtvertretung beschlossen. Seitdem werden die gesamtstädtischen sowie stadtgebietsbezogenen Konzepte den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und entsprechend fortgeschrieben. Ein aktuelles ISEK dient der Gemeinde als ganzheitliches Planungs- und Steuerungsinstrument und ist Voraussetzung für die Akquise von Fördermitteln – beispielsweise von Städtebaufördermitteln des Landes, aber auch Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die nunmehr fünfte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (ISEK 2035+) wurde von der Stadtvertretung am 27.03.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. STV/6/11/2025) und ist an dieser Stelle einsehbar.

Das ISEK befindet sich in Abhängigkeit der aktuellen Entwicklungen und Handlungserfordernissen in einem stetigen Fortschreibungsprozess. Die Beteiligung von Bürgern und lokalen Akteuren spielt hierbei eine große Rolle. Aus diesem Grund werden spezifische Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, über die rechtzeitig informiert wird.


Wiekhauskonzeption

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg besitzt seit über 700 Jahren die einzige nahezu vollständig erhaltene mittelalterliche Stadtbefestigung im gesamten Ausbreitungsgebiet der Backsteingotik rund um die Ostsee. In seiner Komplexität mit der vorgelagerten Wallanlage, der 2.300 Meter langen Stadtmauer, den in die Stadtmauer eingefügten Wiekhäusern, dem Fangelturm und den vier Stadttoren ist diese mittelalterliche Wehranlage ein einzigartiges Denkmalensemble und von besonderer nationaler und internationaler Bedeutung.

Die Wiekhäuser, als charakteristischer Bestandteil der Neubrandenburger Stadtmauer, bergen ein großes Potenzial zur Steigerung der Erlebbarkeit der mittelalterlichen Wehranlage. Mit der Wiekhauskonzeption soll eine dieses Potenzial koordiniert und der Erhalt bzw. Wiederaufbau der Wiekhäuser strategisch gesteuert werden.

Kleingartenentwicklungskonzept

Im Jahr 2011 wurde das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Neubrandenburg erstellt und durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Erarbeitung folgte der Absicht, das Kleingartenwesen in der Stadt zu sichern und zu entwickeln. Aufgrund des demographischen Wandels – des anhaltenden Bevölkerungsrückganges seit 1990 und der sich verändernden Altersstruktur der Neubrandenburger Bevölkerung – der rückläufigen Nachfrage nach Kleingartenparzellen und teilweise naturräumlich problematischer Lagen einzelner Kleingartenanlagen wurde an einer bedarfsgerechten Anpassung der Kleingartenflächen an die aktuellen Gegebenheiten konzeptionell festgehalten.

Das aktuelle Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Neubrandenburg wurde von der Stadtvertretung am 16.06.2011 beschlossen (Beschluss-Nr. 289/19/11) und kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Aufgrund noch immer gleicher Rahmenbedingungen, die sich in den vergangenen Jahren jedoch beschleunigt haben, befindet sich das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Neubrandenburg derzeit in Fortschreibung.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Neubrandenburg wurde im Jahr 2019 durch die Stadtvertretung beschlossen. Der Klimaschutz gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Es gilt inzwischen als gesicherte Tatsache, dass alle Bereiche des menschlichen Daseins und Handelns in Wirtschaft und Konsum ebenso wie Mobilität oder Siedlungsgestaltung den Klimawandel wesentlich herbeiführen. Klimaschutz erfordert darum eine integrierte, alle Sektoren umfassende Herangehensweise. Das Integrierte Klimaschutzkonzept schafft für die Stadt Neubrandenburg die Grundlage, Kompetenzen zu bündeln, Aktivitäten im Klimaschutz unter anderem in gemeinschaftlichen Initiativen zu organisieren oder falls bereits vorhanden, zu optimieren. Diese verantwortungsbewusste umsetzungsorientierte Herangehensweise gewährleistet zusammen mit dem einzurichtenden Klimaschutzmanagement eine gesicherte Umsetzungsqualität des vorliegenden Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Dieses kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Lokale Agenda 21

Der Lokale Agenda 21 Neubrandenburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in unserer Vier-Tore-Stadt einsetzt. Hier werden Projekte initiiert, von denen Neubrandenburger Bürger direkt profitieren - u. a. das Lastenrad „Herbord von Radeln“, Spielzeugkisten oder Pflanzaktionen. Neue Projekte werden fortlaufend geplant.

Weitere Informationen sind auf www.la21nb.de veröffentlicht.

Kontakt zu Bianca Haisch (Vereinsvorsitzende) oder Toni Goldacker (Stellvertreter) kann unter kontakt@la21nb.de aufgenommen werden.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg soll für das gesamte Stadtgebiet neu aufgestellt werden. Planungsziel ist die Anpassung der perspektivischen Flächennutzungen an die geänderten Rahmenbedingungen. Gleichzeitig soll eine strategische Grundlage für eine bedarfsgerechte, geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Grundlagen

Wie sollen die Flächen der Stadt Neubrandenburg künftig genutzt werden? Wo sollen Wohn-, Gewerbe- und Grünflächen entwickelt werden? Zu diesen und weiteren Fragen gibt der Flächennutzungsplan als grundlegendes Planungsinstrument einer Kommune Auskunft. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung der städtischen Flächen für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar und bildet die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen.

Der erste Flächennutzungsplan der Stadt wurde 1997 verabschiedet und richtete sich nach den zum damaligen Zeitpunkt absehbaren Bedürfnissen des Oberzentrums Neubrandenburg. Die dynamische Entwicklung der Stadt wird jedoch durch zahlreiche Faktoren beeinflusst, so dass die Flächennutzungsplanung fortlaufend in Teilflächen angepasst werden muss.

Infolge geänderter Rahmenbedingungen, wie die Entwicklung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Grundbedürfnisse des Menschen (Arbeiten, Wohnen, Erholung) sollen die Flächen der Stadt hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung nun in Gänze neu betrachtet werden. Ziel ist die Schaffung einer strategischen Grundlage zur weiteren bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der Stadt Neubrandenburg.

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wird es mehrere Jahre in Anspruch nehmen, bis der neue Flächennutzungsplan erstellt und rechtskräftig ist. Im Laufe dessen werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange mehrfach beteiligt, so dass ein breit abgestimmtes Planungswerk zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Stadt Neubrandenburg entstehen wird.


Stand des Verfahrens

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30. Januar 2019 im Stadtanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Zu Beginn des Erarbeitungsprozesses wurde 2019 ein umfassendes informelles Beteiligungsverfahren („Stadtdialog“) durchgeführt. Ziel war es, die Bürger über das Planungsinstrument des Flächennutzungsplans und das Aufstellungsverfahren zu informieren sowie Ideen und Bedarfe zur künftigen Stadtentwicklung zu erörtern, um die vielfältigen Nutzungsansprüche der Bevölkerung schon bei der Vorplanung berücksichtigen zu können.

Es fanden fünf öffentliche Foren statt, bei denen viele interessierte Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Schwerpunktthemen intensiv diskutierten. Die zahlreich eingebrachten Ideen und Vorschläge wurden ausgewertet und dokumentiert.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde erarbeitet und lag vom 10. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 öffentlich aus. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu den Planinhalten. Auch die Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, werden wurden derzeit ausgewertet und geprüft. Die nach Baugesetzbuch erforderliche Umweltprüfung wird zurzeit erstellt. Dies erfordert u. a. umfassende Erhebungen von vorhandenen Biotopen und geschützten Arten sowie die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten, die voraussichtlich bis Anfang 2024 andauern. Nach Erarbeitung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes mit dem Umweltbericht und dessen Bestätigung in der Stadtvertretung erfolgt eine erneute öffentliche Beteiligung. Dies wird rechtzeitig im Stadtanzeiger und auf der Internetseite der Stadt bekannt gegeben.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist bei Bedarf während der Sprechzeiten in der Abteilung Stadtplanung einsehbar. Um vorherige Terminvereinbarung unter stadtplanung@neubrandenburg.de wird gebeten.

Downloads/Dokumentationen

Kurzzusammenfassungen Bürgerforen


Kontakt

Bei Fragen zum Flächennutzungsplan und dem Verfahren zur Neuaufstellung wenden Sie sich bitte an:

Herrn Frank Kühnel
Tel.: 0395 555 2332,
Mail: frank.kuehnel@neubrandenburg.de

Frau Monique Kerschefski
Tel.: 0395 555 2631,
Mail: monique.kerschefski@neubrandenburg.de