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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Es werden zum Beispiel Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukünftig angestrebte konzeptionelle Flächenentwicklung deutlich gemacht.

Der Flächennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen.

Plandokumente

In Neubrandenburg gilt für die Gesamtstadt der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 02.06.2021, berichtigt am 21. Dezember 2022.



Rechtlicher Hinweis:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum Flächennutzungsplan besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Pläne bzw. Beschlüsse.

Folgende Teilflächen befinden sich derzeit im Änderungsverfahren

(Bearbeitungsstand in Klammern)

  • 9. Änderung Teilfläche „Örtliche Hauptverkehrsstraßen im Bereich Ravensburgstraße, Johannesstraße, südliche Sponholzer Straße und Anbindung an die dargestellte Hauptverkehrsstraße in Richtung B 104“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 10. Änderung Teilfläche „Fischerhof Nonnenhof“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 12. Änderung Teilfläche „Wohnungsbau Fontanehof/Am Augustabad“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 14. Änderung Teilfläche „Kulturpark – Gaststätte am See“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 15. Änderung Teilfläche "Tollenseseeufer - Augustastraße" (Aufstellungsbeschuss)
  • 16. Änderung Teilfläche „Broda Neukrug“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 18. Änderung Teilfläche „Eschengrund Trockener Weg“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 19. Änderung Teilfläche „Wohnpark Fünfeichener Weg West“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 21. Änderung Teilfläche „Carlshöhe Ost“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 22. Änderung Teilfläche „Weitin Hollerbusch“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 23. Änderung, Teilfläche „An der Südstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 24. Änderung, Teilfläche „Am Stargarder Bruch/Neustrelitzer Straße/Nonnenhofer Straße“ (Aufstellungsbeschluss)
  • 25. Änderung, Teilfläche „Photovoltaikanlage Am Datzeberg“ (Aufstellungsbeschluss)