Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden:
- Art und das Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen
- Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
- öffentliche und private Grünflächen
- mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll. Auf Antrag des Vorhabenträgers entscheidet die Gemeinde über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zwischen Vorhabenträger und Gemeinde auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 12) abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Der Vorhabenträger erarbeitet die städtebauliche Planung und verpflichtet sich zu ihrer Verwirklichung sowie zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten. Die kommunale Verantwortung für die städtebauliche Planung bleibt unberührt.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde.
Rechtlicher Hinweis:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne
Sie können sich auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neubrandenburg über die jeweilige Satzung und Begründung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne informieren. Um die gewünschten Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die eingefärbten Flächen an.
Wenn Sie Informationen über einzelne Bebauungspläne wünschen, klicken Sie in der Tabelle den jeweiligen Namen an:
Liste der rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne
| Nummer | Name | Stadtgebiet |
| 2 | “Oberbachzentrum“ | Stadtgebiet West |
| 3 | “Neustrelitzer Straße/Badeweg“ | Stadtgebiet Süd |
| 4 |
Stadtgebiet Ost |
|
| 6 | “Tankstelle ARAL Kirschenallee/B 96“ | Stadtgebiet Ost |
| 11 | “Dienstleistungs- und Handelszentrum Kranichstraße“ | Vogelviertel |
| 13 | “Wohnen - Grüne Straße“ | Stadtgebiet West |
| 14 | “Bau- und Heimwerkermarkt Max Bahr-B 96/Nord“ | Datzeviertel |
| 25 | “Wasserskianlage Reitbahnsee“ | Reitbahnviertel |
| 29 | “Hinter der Grünen Straße“ | Stadtgebiet West |
| 30 | “Fritz-Reuter-Straße“ | Stadtgebiet West |
| 32 | “Citti-Markt Oststadt“ | Stadtgebiet Ost |
| 37 | “An der Tollense“ | Stadtgebiet West |
| 40 | “Fritscheshof-Am Carlshöher Wald“ | Stadtgebiet Ost |
| 41 | “Wohnstandort Füllortweg“ | Stadtgebiet Ost |
| 43 | “Erweiterung Supermarkt Salvador-Allende Straße 15“ | Stadtgebiet Ost |
| 46 | "Fachmarkt/Friedrich-Schott-Straße" | Weitin |
| 48 | “Nahversorger Weitin“ | Weitin |