Straßenreinigung in der Stadt Neubrandenburg
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erbringt Straßenreinigungsdienstleistungen auf Grundlage der Satzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung). Diese Erbringung der Straßenreinigungsdienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der Reinigungsklassen 0 bis 7:
- Reinigungsklasse 0:
- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- 14-tägliche Reinigung der Geh- und Radwege
- turnusmäßige Entleerung der öffentlichen Papierkörbe
- turnusmäßige Reinigung der Haltestellen des ÖPNV
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 0 ist im Plan rot dargestellt
- Reinigungsklassen 1 und 2:
- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 1 ist im Plan blau dargestellt
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 2 ist im Plan grün dargestellt
- Reinigungsklasse 3:
- monatliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 3 ist im Plan orange dargestellt
- Reinigungsklasse 4:
- einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn
- zweimal wöchentliche Reinigung der Gehwege und Fußgängerbereiche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 4 ist im Plan lila dargestellt
- Reinigungsklasse 5:
- Reinigung aller Straßenteile 7 mal in der Woche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 5 ist im Plan oliv dargestellt
- Reinigungsklasse 6:
- in dieser Reinigungsklasse führt die Stadt außer den Winterdienstleistungen keine Straßenreinigungsleistungen durch
- die Reinigungspflichten auf der Hälfte der Fahrbahn und auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 6 ist im Plan braun dargestellt
- Reinigungsklasse 7:
- Reinigung der Fahrbahn 3-mal in der Woche
- Reinigung der Geh- und Radwege 3-mal in der Woche
- turnusmäßige Entleerung der öffentlichen Papierkörbe
- turnusmäßige Reinigung der Haltestellen des ÖPNV
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 7 ist im Plan hellblau dargestellt
Näheres zur Durchführung der Reinigung und zur Übertragung von Reinigungspflichten erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier sind auch alle Straßen, in denen die Stadt Neubrandenburg Leistungen erbringt mit der zugehörigen Reinigungsklasse genannt.
Um weitere Informationen über die Reinigung der einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.
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