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Immissionsschutz

Überwachung, Genehmigung, Bearbeitung von Anfragen und Beratung zum Thema Immissionsschutz

Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde umfassen neben der anlassbezogenen Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen auch die Mitwirkungen an kommunalen Planungen und die regelmäßige Kontrolle gesetzlicher Vorgaben.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Lärmaktionsplanung.